
matt21
Bekanntes Mitglied
Dein Bekannter darf das aber nur, wenn er Einzelabnahmen machen darf.
Und wenn er sich an die Vorgaben hält, dann darf er so eine China-Nachbau-Verkleidung eigentlich nicht eintragen.
Die Eintragungspflicht gilt übrigens auch für den Lenker.
Und wenn er sich an die Vorgaben hält, dann darf er so eine China-Nachbau-Verkleidung eigentlich nicht eintragen.
Die Eintragungspflicht gilt übrigens auch für den Lenker.