Problem Kreidler (Garelli) Flory VIP

hallo!
dann ist schon 2x der "schwarze peter" verteilt worden,
und unmengen weitere, wovon wir nichts wissen.
in diesem fall wäre es von vorteil,
wenn es nur ein kupplungsproblem wäre.
das mit dem befürchtetem zahnausfall,
vom mattias genannt,
wäre ja für einen anfänger der supergau......
grüsse
markus
 
Wozu? gekauft wie besehen, so heißt es doch?
Beweislage nicht vorhanden.
Außerdem hab ich nicht vor, die Garelli wieder herzugeben.
Der Verkäufer war ein junger Mann, vermutlich noch minderjährig.
Vertrag haben wir nicht gemacht, vielleicht ein Fehler?

Viele Grüße

Friedemann
 
hallo!

egal ob mit oder ohne kaufvertrag,
ob mit oder ohne zeugen,
beide mopeds sind bei einer probefahrt
gefahren und danach wie gesehen
gekauft worden.
den verkäufern eine arglistige täuschung
nachzuweisen wird schwer,
sehr schwer.......

grüsse
markus
 
Sowas passiert einem nur einmal. Oberlehrermodus an ==> natürlich testet und inspiziert man ein Moped vor Ort ausführlich, dafür ist man ja dorthin gefahren. Wenn der Verkäufer ein reines Gewissen hat, lässt er auch alles zu und nimmt sich die Zeit, die der Verkäufer braucht. Oberlehrer aus.

Hake es unter dumm gelaufen ab. Ich würde den Verkäufer aber auch kontaktieren und ihm die Situation schildern, kostet ja nichts.
 
Wozu? gekauft wie besehen, so heißt es doch?
Beweislage nicht vorhanden.
Außerdem hab ich nicht vor, die Garelli wieder herzugeben.
...

Die Klausel ist nicht wirksam, wenn das ein vertuscht er Mangel ist

Du musst das Moped ja auch nicht zurück geben.
Auch eine Teilerstattung des Kaufpreises ist eine Möglichkeit.

Und in beiden Fällen tippe ich darauf, dass den Verkäufern der Mangel bekannt war.

Vertrag haben wir nicht gemacht, vielleicht ein Fehler?
Kein Kauf ohne Vertrag, zumindest wenn es um einen gewissen Betrag geht.
 
hallo !

holger, im prinzip hast du ja recht.
jemand der sich mit einer sache gut auskennt
ist bei einem kauf immer vorteilhaft!
(aber "oberindianer" und "oberlehrer"
darf man nicht mehr sagen.
haben die selbsternannten oberleerer verboten!)

nach wie vor sind auch vertuschte mängel,
eine im rechtssinn, arglistige täuschung, vom verkäufer.
aber immer muss der käufer das beweisen können!
nach wie vor sind auch mündliche kaufverträge
unter privatpersonen rechtsgültig.
zumindest bis zu einem betrag von 10.000e.
so der letzte stand in 2021.
auch hier gilt für beide seiten ein stichhaltiger
beweis bei streitigkeiten.
ohne zeugen schlicht unmöglich!

grüsse
markus
 
Beim nächsten Mal bin ich schlauer.
Auch dank Euch.

Viele Grüße

Friedemann
 
Senf. Vergesst das Ding " Gekauft wie gesehen"! Das deckt tatsächlich nur sichtbare Mängel ab. Der Käufer kann nach dem Kauf verschlissene Kontakte, ausgelutschte Lager usw. erneuern lassen und dem Verkäufer in Rechnung stellen. Ich habe diesen Fehler einmal gemacht. Das hat richtig Lehrgeld gekostet. Mündliche Verträge? Niemals! Nehmt die aktuellen Vordrucke vom ADAC, füllt die korrekt aus ( auch euch bekannte Mängel auflisten) und dann seit ihr einigermaßen auf der sicheren Seite. Schlupflöcher findet ein abgewichster Anwalt trotzdem noch. Senf Ende. Gruß aus dem hohen hohen Norden, wo es bitterkalt ist. Rolf
 
Werde die Kreidler-Garelli jetzt verkaufen, da ich mir eine Zündapp ZD25 TS gekauft habe, die läuft sehr gut.
 
Dann viel Erfolg beim Verkauf.
Ich hab schon eine, aber den Ehrgeiz, die wieder zum Laufen zu bringen.
 

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