50ccm Zulassung bei 58km/h Höchstgeschwindigkeit und Baujahr 2003

Moin
In D bekommt man generell kein TÜV pflichtiges Fahrzeug ohne selbigen zugelassen

Gruß Jörg
 
Da hast du sicher was falsch verstanden. Wenn das Fahrzeug zugelassen ist, dann kannst du auch mit den zugelassenen Kennzeichen zum TÜV.
Gemeint war sicher, daß du mit den roten Kennzeichen zur Zulassung und TÜV fahren sollst.
 
Nein, es war kein rotes oder Kurzzeitkennzeichen gemeint. Für Fahrten zum TÜV geht das wohl auch ohne TÜV.
 
Zurück
Oben