Kleinkraftrad
Aus Technische Daten
Als Kleinkraftrad bezeichnet man motorisierte Zweiräder mit einem maximalen Hubraum von 50 cm³ und einer durch die Bauart bedingten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Die Bezeichnungen Mokick oder Moped sind heutzutage gleichbedeutend.
Die Einteilung von Zweirädern in die Kategorie der Kleinkrafträder gibt es seit der Einführung des EU-Führerscheins 1998/1999. Auch vor dieser Zeit hergestellte Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h und in der DDR produzierte Kleinkrafträder mit einer bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h fallen in diese Kategorie.
Inhaltsverzeichnis
Führerschein
Nach den Bezeichnungen des heutigen EU-Führerscheins ist zum Führen eines Kleinkraftrades in Deutschland die Führerscheinklasse M erforderlich, die ab einem Alter von 16 Jahren (in Österreich Klasse AM mit 15 Jahren) erworben werden kann. Die Führerscheinklassen A1, A, B und T schließen u.a. die Klasse M mit ein.
Geschichte und jeweilige Definition des Kleinkraftrades
Die Bezeichnung „Kleinkraftrad“ hatte im Laufe der Zeit unterschiedliche Bedeutungen und die gesetzliche Definition des Begriffs änderte sich immer wieder.
Am 1. Januar 1953 wurde die Bezeichnung des „Fahrrads mit Hilfsmotor“ für ein Zweirad mit maximal 50 cm³ Hubraum und maximal 33 kg Gewicht eingeführt.
Auf der Internationalen Fahrrad- und Motorrad-Ausstellung (IFMA) 1953 wurde ein neuer Name für diese Fahrzeuge vorgetellt: der Begriff Moped, zusammengesetzt aus den Wörtern „Motorrad“ und „Pedale“.
Die Bezeichnungen „Mofa“ und „Moped“ waren zu dieser Zeit praktisch gleichbedeutend.
Da aufgrund der Aufhebung der Gewichtsbegrenzung die Hersteller in ihre Kleinkrafträdern immer mehr Motorleistung hinein steckten, wurde diese Klasse jedoch gesetzlich am 1. August 1960 aufgeteilt in:
- Kleinkrafträder mit maximal 50 cm³ Hubraum und keiner Geschwindigkeitsbegrenzung.
- Mokicks mit maximal 50 cm³ Hubraum und 40 km/h Höchstgeschwindigkeit.
Der Begriff „Mokick“ (für „Motorrad“ mit „Kickstarter“) löste den für ab nun pedallose Kleinkrafträder nicht mehr passenden Begriff „Moped“ ab.
Zusammenfassen gilt für diesen Zeitpunkt:
- „Mofa“ bezeichnete ein Fahrzeug älteren Baujahres (Vorkriegs- und unmittelbare Nachkriegszeit).
- „Mopeds“ und „Mokicks“ fielen in die selbe Klasse aber wurden in ihrer Bauart unterschieden.
- „Kleinkrafträder“ waren eine eigenständige Klasse.
Ab 1965 wurde der Begriff „Mofa“ wieder für eine eigenständige Fahrzeugart neu eingeführt.
1980er Jahre
Am 1. April 1980 trat in der Bundesrepublik Deutschland eine Gesetzänderung in Kraft, die die alte Klasse der KKR in die neue Klasse der Leichtkrafträder (LKR, nach § 72 zu § 18 Abs.2 Nr. 4a StVZO) überführte. Der Begriff „Kleinkraftrad“ hingegen ging nahtlos auf die bislang darunter liegende Klasse der Mokicks über.
Die Folgen:
- Die Tatsache, dass die deutschen Hersteller damit ihren Hauptmarkt verloren, war hauptursächlich für den nun folgenden Bankrott für Kreidler (1982), Zündapp (1984) und Maico (1987); Hercules überlebte, hatte aber in der neuen Klasse der Leichtkrafträder gegen die japanische Konkurrenz, die einfach ihre 125er auf 80 cm³ zu drosseln brauchte, keine Chance und hat heute unter dem Namen „Sachs“ einen verschwindend kleinen Marktanteil.
- Mit dem Verschwinden sportlicher Kleinkrafträder im öffentlichen Verkehr wurde auch die 50 cm³ Klasse der Motorradweltmeisterschaften aufgelöst.
- Ebenfalls ist diese Gesetzänderung mitunter dafür verantwortlich, dass die Bedeutungen der Wörter „Kleinkraftrad“ und „Mokick“ bis heute im allgemeinen Sprachgebrauch recht verwaschen sind, denn was nach 1980 ein Kleinkraftrad war, war vor 1980 ein Mokick, während „Mokick“ und „Kleinkraftrad“ seitdem weitgehend identisch benutzt werden.
- Der Markt für Kleinkrafträder fristete im folgenden ein Schattendasein, da Jugendliche eher den Führerschein für Leichtkrafträder erwarben. Mokicks wurden am ehesten von Autofahrern erworben, die mit dem PKW-Führerschein auch in den Genuss des Kleinkraftrad-Führerscheins kamen. Dies trug auch dazu bei, dass Mokicks in den Augen der Jugendlichen bald als „out“ galten.
1983 schließlich wurde in der nun so genannten Klasse der Kleinkrafträder deren Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h angehoben.
Die Situation heute
Am 1. Januar 2002 trat im Rahmen der Europäisierung wiederum eine Gesetzänderung in Kraft, welche die Höchstgeschwindigkeit der Kleinkrafträder auf nunmehr 45 km/h reduzierte.
Prinzipiell sind zwei Bauformen des Kleinkraftrades heute noch im Markt anzutreffen:
- Die motorradähnliche Mokickbauform
- Die Rollerbauform
Aktuelle Hersteller
Hier gelistet sind Hersteller von Kleinkrafträdern in klassischer Mokickbauform. Eine Auflistung der Hersteller von Motorrollern findet sich im entsprechenden Artikel.