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GrizzlyAdams
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- Simson S51 Enduro, Simson Kr51/1, Simson SR50, Zündapp GTS 50, Romet Ogar 202
Hallo Leute,
die Frage hört sich vielleicht etwas eigenartig an, aber es geht um folgendes.
Ich habe vor einigen Jahren von der Mutter eines Freundes, das Moped (Zündapp) ihres Vaters abgekauft.
Der Vater (in den 30ern geboren) fuhr es bis Anfang der 90er Jahre, danach bekam es der Schwiegersohn.
Da die Tochter und der Schwiegersohn sich später scheiden ließen, stand das Moped jahrelang ungenutzt und nicht versichert in der Garage der Tochter. Die es dann an mich verkauft hatte, weil sie umgezogen ist und keinen Platz mehr hatte. In der Zeit in der der Schwiegersohn das Moped fuhr, hat dessen Bruder bei einem Besuch die Papiere gestohlen weil er das Moped haben wollte, und hat gegenüber seines Bruders und der Schwägerin behauptet ohne die Papiere könnten sie mit dem Moped nichts mehr anfangen, deswegen sollten sie es ihm verkaufen. Sie haben sich aber geweigert das Moped zu verkaufen, allerdings dann auch nicht mehr gefahren.
Wie gesagt habe ich vor ein paar Jahren das Moped gekauft (Ohne Papiere). Ich bin zur Versicherung hin und habe mittels der Daten auf dem Typenschild ein Kennzeichen erhalten und bin damit dann auch ein paar Jahre rum gefahren.
Jetzt möchte ich aber gerne die Papiere nachbeantragen und brauche von der Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Und ich habe Angst, dass der Bruder, der die Papiere gestohlen hat, das Moped eventuell gestohlen gemeldet hat um so an das Fahrzeug zu kommen.
Daher wollte ich gerne wissen ob auch die Versicherung die Farhzeug Ident. Nr. überprüft um ausszuschließen, dass das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist. Wenn dem so ist, würde mich das beruhigen, da ich dann ja weiß, dass der da nichts gemacht hat und ich die Papiere nachbeantragen kann.
Vielleicht ist da jemand im Bilde und kann mich da etwas aufklären.
Vielen Dank!
die Frage hört sich vielleicht etwas eigenartig an, aber es geht um folgendes.
Ich habe vor einigen Jahren von der Mutter eines Freundes, das Moped (Zündapp) ihres Vaters abgekauft.
Der Vater (in den 30ern geboren) fuhr es bis Anfang der 90er Jahre, danach bekam es der Schwiegersohn.
Da die Tochter und der Schwiegersohn sich später scheiden ließen, stand das Moped jahrelang ungenutzt und nicht versichert in der Garage der Tochter. Die es dann an mich verkauft hatte, weil sie umgezogen ist und keinen Platz mehr hatte. In der Zeit in der der Schwiegersohn das Moped fuhr, hat dessen Bruder bei einem Besuch die Papiere gestohlen weil er das Moped haben wollte, und hat gegenüber seines Bruders und der Schwägerin behauptet ohne die Papiere könnten sie mit dem Moped nichts mehr anfangen, deswegen sollten sie es ihm verkaufen. Sie haben sich aber geweigert das Moped zu verkaufen, allerdings dann auch nicht mehr gefahren.
Wie gesagt habe ich vor ein paar Jahren das Moped gekauft (Ohne Papiere). Ich bin zur Versicherung hin und habe mittels der Daten auf dem Typenschild ein Kennzeichen erhalten und bin damit dann auch ein paar Jahre rum gefahren.
Jetzt möchte ich aber gerne die Papiere nachbeantragen und brauche von der Polizei eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Und ich habe Angst, dass der Bruder, der die Papiere gestohlen hat, das Moped eventuell gestohlen gemeldet hat um so an das Fahrzeug zu kommen.
Daher wollte ich gerne wissen ob auch die Versicherung die Farhzeug Ident. Nr. überprüft um ausszuschließen, dass das Fahrzeug gestohlen gemeldet ist. Wenn dem so ist, würde mich das beruhigen, da ich dann ja weiß, dass der da nichts gemacht hat und ich die Papiere nachbeantragen kann.
Vielleicht ist da jemand im Bilde und kann mich da etwas aufklären.
Vielen Dank!