Kreidler Florett K54 0\M ohne Bremslicht und Blinker

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Koenigsblau_mm

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Fahrzeug(e)
Kreiselt Florett K54 0\m
Moin.
Als absoluter Neuling in diesem Forum hoffe ich, nicht ein Thema aufzugreifen, dass schon einmal durchdiskutiert wurde.
Nach 34 Jahren "Winterschlaf" haben mein Sohn und ich mein altes Moped, eine Kreidler Florett K54 0\m aus 1963, mit drei-GangHandschaltung als Komplettrestaurierungsprojekt aus dem Keller geholt.
Dieses Schätzchen befindet sich seit Anbeginn seiner Tage im Familenbesitz und soll demnächst wieder im alten Glanz erstrahlen.
Zwar habe ich es von 1980 - 1983 se!bst aus Jugendlicher gefahren, doch das ist lange her und die Erinnerungen sind verblasst.
Bei der Zerlegung fiel uns auf, dass weder eine Bremslichtvorrichtung (d.h. Lampe und Schalter) noch Fahrtrichtungsanzeiger, d.h. Blinker, vorhanden sind.
Jetzt meine Frage:
Ist es richtig, dass diese doch eigentlich sicherheitsrelevanten Teile fehlen dürfen und das Moped trotzdem nach erfolgter Restaurierung im Strassenverkehr bewegt werden darf?
Vllt könntet ihr mir auch die rechtlichen Quellen nennen.
Ich hatte auch schon mal beim TÜV angefragt, nur wurde mir diesbezüglich nicht geantwortet.
 

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